Ausbildung zur Pflegefachkraft (m/w/d) – Start AB SOFORT!
- Marienhospital Aachen GmbH
- 52066 Aachen, Zeise 4
- 52066 Aachen, Friedrich-Ebert-Allee 84
- Ausbildung
- Vollzeit
Bildungsinstitut für Berufe im Gesundheitswesen
🗓️ Start: AB SOFORT möglich (Spontan Plätze frei geworden!)
Nächste Ausbildungsstarts am 1. Oktober 2026 – Einstieg kurzfristig noch möglich!
Du interessierst dich für eine Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann im Marienhospital Aachen?
- Akademisches Lehrkrankenhaus der RWTH Aachen mit 310 Betten
- Das Bildungsinstitut für Berufe im Gesundheitswesen besteht seit April 1925 mit staatlicher Anerkennung
- Aufteilung der Ausbildung in einen praktischen (2.500 Stunden) und einen theoretischen Teil (2.100 Stunden) in Blockform
Ausbildungsvoraussetzungen gem. § 11 PflBG
- Gesundheitliche Eignung
- Mittlerer Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss
Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis:
a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
b) einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer - Oder der Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.
- Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 16 Jahre
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsanschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnisse der allgemeinbildenden Schule
- Geburtsurkunde
- Evtl. Nachweise über vorangegangene oder jetzige Berufstätigkeit
- Evtl. Nachweise über absolvierte Praktika
Bei ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zusätzlich:
- Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
- Zeugnisse müssen von der Zeugnisanerkennungsstelle vor Ausbildungsbeginn genehmigt sein
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (vergleichbar mit B2 Sprachen Niveau)
- Bei ausländischen Bildungsnachweisen aus den Ländern Algerien, Bangladesch, Indien, Iran, Kamerun, Madagaskar, Marokko, Pakistan, Rumänien, Tunesien und der Türkei gilt die Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Köln. (Wichtig: Für ukrainische Zeugnisse ab dem Schuljahr 2024/2025 gilt diese nicht mehr, hier erfolgt wieder eine Einzelfallprüfung). Bitte reiche uns einen Scan vom originalen Abschlusszeugnis und eine Übersetzung innerhalb deiner Bewerbungsunterlagen ein.
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Weitere Infos & Aufgliederung des Unterrichts
Die theoretische Ausbildung erfolgt in fachübergreifenden curricularen Einheiten (CE):
- Pflegerische Kernaufgaben unter Berücksichtigung aller Altersstufen
- Zielgruppen, Institutionen und Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit
Gesetzliche Vorgaben der Ausbildung
- 2.100 Stunden Theoretischer Unterricht
- 2.500 Stunden Praxiseinsatz in den verschiedenen Einrichtungen der Marienhospital Aachen GmbH
Besonderheiten der Ausbildung im Marienhospital Aachen
- Durchführung mehrtägiger Seminare zu den Themen: Kommunikation, Begleitung Sterbender, Ethik
- Teilnahme an euregionalem Ausbildungserfahrungsaustausch (mit niederländischen und belgischen Auszubildenden)
- MARIENs Multiprofessionelle Ausbildungsstation (MIA)
- Arbeiten im Skills-Lab
- EDV-Schulungen
- Nutzung der schuleigenen Bibliothek
- Kostengünstige Teilnahme an den Kursen des ZGF zur persönlichen Gesunderhaltung (www.zgf-aachen.de)
- Bitte beachte, dass keine Wohnmöglichkeit gestellt werden kann
Wir bieten dir
- Attraktive Ausbildungsvergütung (derzeit brutto: 1. Jahr: 1.415,69 €, 2. Jahr 1.477,07 €, 3. Jahr 1.578,38 €) zuzüglich einer Jahressonderzahlung
- Abwechslungsreiche Ausbildungszeit auf einem Arbeitsmarkt mit hervorragenden Zukunftschancen
- Hilfestellung bei der Anwendung des theoretischen Wissens und bei der Vorbereitung auf anstehende Prüfungen, auf die du dich verlassen kannst
- Möglichkeit auf den Erwerb des Deutschland-Jobtickets
- Vergünstigte Angebote bei Online-Shops und Dienstleistern durch Corporate Benefits ®
Lust durchzustarten? So einfach bewirbst du dich!
Sekretariat
Telefon: 0241/6006-2901
Bitte beachte, dass wir für die Dauer der Ausbildung leider keine eigenen Wohnmöglichkeiten (Wohnheimplätze) zur Verfügung stellen können.